Was ist ein Implantatpass?
Seit dem 1.Oktober 2015 besteht die Pflicht einen Implantatpass bei dem Einsatz medizinischer Implantate wie Brustimplantate auszustellen. Dieser muss stets von der Klinik ausgestellt werden, in der die Implantate eingesetzt wurden und ist Bestandteil der Medizinprodukt-Betreiberverordnung.
Der Pass muss für sämtliche aktiven Implantate wie Herzschrittmacher oder Herzklappen, Gefäßprothesen und Gelenkersatzimplantate ebenso ausgestellt werden wie für Brustimplantate, Wirbelkörperersatzsystheme und Bandscheibenprothesen.
Er enthält alle wichtigen Informationen über die verwendeten Implantate, den Eingriff, die Ärzte, die medizinische Einrichtung und dem Patienten selbst. Damit sind im Bedarfsfall wichtige Informationen rasch verfügbar.
Die neuen elektronischen Implantatpässe sind sogar mit einem Implantatregister verbunden und somit im Notfall auch international erreichbar. Für den Implantatpass fallen keine zusätzlichen Kosten an, da der Dokumentationsaufwand bereits in den Gesamtkosten für den Eingriff enthalten sind.
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