Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen
Da wir in privater Niederlassung tätig sind und die Versorgung unserer Patienten in einer Privatklinik vornehmen, ist die Versorgung von Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung derzeitig nur nach individueller Antragstellung und entsprechender Bewilligung seitens ihrer Krankenkasse möglich. Hierbei unterstützen wir unsere Patienten selbstverständlich gerne beim schriftlichen Antragsverfahren. Leider bewilligen derzeitig nur bestimmte gesetzliche Versicherungsträger eine Behandlung in unserer Partnerklinik. Sollten Sie bei der AOK, der Barmer oder der Knappschaft versichert sein und beabsichtigen, eine Kostenübernahme Ihrer geplanten Operation durch Ihre Krankenkasse zu beantragen, ist ein derartiger Antrag durch uns leider nicht möglich. In diesem Falle bleibt Ihnen selbstverständlich der Weg offen, als Selbstzahler bei uns behandelt zu werden.
Privat versicherten Patienten und Selbstzahler-Patienten steht die Versorgung in unserer Partner-Klinik jederzeit offen. Vereinbaren Sie in diesem Falle gerne Ihr individuelles Beratungsgespräch in unserer Praxis für weitere Informationen.
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Gesetzlich Versicherte bitten wir vor Terminvereinbarung die folgenden Informationen zu Kostenübernahme durch die Krankenkasse zur Kenntnis zu nehmen.
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